Nun ist klar, was das CO2-Gesetz für die Zeit ab 2025
regeln wird. Das Parlament hat in der Frühlingssession die letzten
Differenzen bereinigt. Ladestationen für Elektroautos werden nicht
gefördert, und die CO2-Emissionen sollen in erster Linie im Inland
reduziert werden.
Das CO2-Gesetz hat
zum Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber
1990 zu halbieren. Das revidierte Gesetz setzt auf Anreize und Förderung
statt auf neue Abgaben, so wie dies die Variante vorgesehen hatte, die
von den Stimmberechtigten im Juni 2021 verworfen wurde.
Bei folgenden Punkten gab es vor der Frühlingssession noch Differenzen:
- Förderung von Ladestationen
- Reduktionsziel für CO2-Emissionen
Und das wurde entschieden:
Basisinstallationen
für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Betrieben mit
mehreren Arbeitsplätzen auf öffentlichen Parkplätzen werden keine
Bundesförderung erhalten. Der Nationalrat ist im Rahmen der
Differenzbereinigung mehrmals dem Ständerat entgegengekommen, indem er
die Förderung von 30 auf 20 Millionen Franken reduzierte und auf eine
Förderung auf öffentlichen Parkplätzen verzichtete. Der Ständerat hat
eine Förderung stets abgelehnt mit Verweis auf die zunehmende
Elektrifizierung und der bereits vorhandenen Förderung in einigen
Kantonen. In der Einigungskonferenz gestern setzte sich schliesslich die
Haltung des Ständerats mit 14 zu 12 Stimmen durch.
Weiter will
das Parlament im Gesetz keine fixe Quote zur Reduktion der
CO2-Emissionen im Inland. Das revidierte CO2-Gesetz hält nun fest, dass
die Reduktion der Emissionen in erster Linie im Inland erreicht werden
soll. Auch in diesem Punkt konnte sich der Ständerat durchsetzen. Der
Nationalrat hatte verlangt, dass 75 Prozent der CO2-Emissionen im Inland
reduziert werden müssen, hatte dann im Verlauf der Debatte die Quote
auf 70 Prozent gesenkt.
Das Parlament hat weiter nicht definiert,
wie rasch die CO2-Emissionen bei den Autos im Zeitraum 2025 bis 2030
reduziert werden müssen. Weiterhin möglich ist zudem die Abtretung von
Personenwagen. Jeder Importeur von Personenwagen, unabhängig ob Gross-
oder Kleinimporteur, hat die Möglichkeit, ein von ihm eingeführtes
Fahrzeug für die CO2-Sanktionsberechnung einem anderen Grossimporteur
abzutreten. Dies erfolgt in der Regel gegen eine entsprechende
Entschädigung. Importeure, deren CO2-Emissionsbilanz über den Zielwerten
liegt, können beispielsweise Elektroautos eines anderen Importeurs in
ihre Flotte aufnehmen und damit erreichen, dass sie weniger oder keine
Sanktionen entrichten müssen.
Weiter eine Auswahl von Vorstössen, die National- und Ständerat behandelt haben:
Nationalrat
Der
Nationalrat ist für eine Systemänderung bei der CO2-Lenkungsabgabe auf
Brennstoffen: Der Bundesrat muss prüfen, ob diese Abgabe, die heute via
Krankenkassenprämien rückerstattet wird, nicht direkt an die Haushalte
zurück verteilt werden könnte. Der Nationalrat hat einen entsprechenden Vorstoss der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) angenommen.
Ständerat
Erneuerbares Gas war Thema in mehreren Vorstössen:
Der
Ständerat will, dass Biogasanlagen ihr Gas als Biomethan verkaufen
können. Der Ständerat folgte damit dem Nationalrat und hiess den
Vorstoss von Priska Wismer-Felder (Die Mitte/LU) gut. Der Bundesrat muss nun dem Parlament die nötigen rechtlichen Grundlagen dafür unterbreiten.
Der
Ständerat ist dafür, dass der Anteil an erneuerbarem Gas erhöht wird.
Dabei sollen die Potenziale im In- und Ausland berücksichtigt werden.
Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat die Motion der UREK-N gut. Der Bundesrat muss nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Weiter
wird der Bundesrat beauftragt, ein Anreizsystem auszuarbeiten, um den
Bau und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Solarstrom in
synthetische Gase (u.a. Wasserstoff) voranzutreiben und so die
Speicherung von Solarstrom zu ermöglichen. Den entsprechenden Vorstoss hat der Ständerat angenommen.
Zudem
ist der Ständerat wie der Nationalrat dafür, dass importiertes Biogas
von der CO2-Steuer befreit wird. Der Bundesrat muss nun den Vorstoss von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) umsetzen.
Ja sagt der Ständerat zum Vorstoss von Bruno Storni (SP/TI).
Er will, dass Gebrauchtwagen leichter zu Elektrofahrzeugen umgerüstet
werden können. Der Bundesrat muss nun Gesetz und Verordnung entsprechend
anpassen.
Der Ständerat sagte weiter ja zum Vorstoss von Thierry Burkart (FDP/AG)
zum Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke. Der Bundesrat muss
nun in einem Bericht unter anderem aufzeigen, welche regulatorischen und
finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt
der bestehenden Kernkraftwerke für einen Langzeitbetrieb zu ermöglichen
und gleichzeitig die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Quelle: energeiaplus.com
^^^ Nach oben