Freitag, 5. März 2010

Kleine PV-Anlagen profitabler

BesitzerInnen kleiner Solarstromanlagen können hierzulande den Stromertrag künftig wenigstens zum ortüblichen Energiepreis (ohne Netzkosten) ins Netz einspeisen. Das deckt die Kosten zwar nicht, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Das schweizerische Energiegesetz sieht vor, dass Produzenten ihren Strom aus erneuerbaren Energien entweder über die kostendeckende Einspeisevergütung (Art. 7a) oder über freiwillige Massnahmen der Elektrizitätswirtschaft wie etwa Solarstrombörsen (Art. 7b) verkaufen können. Ersteres ist jedoch blockiert, letzteres eine Ausnahmeerscheinung in der schweizerischen Stromlandschaft. Damit fallen viele Produzenten zwischen Stuhl und Bank. Mit Kreisschreiben hat das Bundesamt für Energie BFE gemäss Fachverband Swissolar die Empfehlungen und Vollzugshilfen für die Umsetzung der Anschlussbedingungen Art. 7 EnG und Art. 28a EnG veröffentlicht. Daraus ergeben sich neue Perspektiven für Anlagenbetreiber.

Anlagen mit Erstellungsdatum vor 2006 erhalten wie bisher 15 Rp./kWh. Anlagen mit Erstellungsdatum ab 2006 erhalten eine Vergütung auf der Basis des Energiepreises für Kleinkonsumenten (Tarif H4, ohne Netznutzungsgebühr) abzüglich 8%. Die Vergütung liegt somit bei etwa 7 Rp./kWh.

Bei Anlagen mit einer Leistung bis 3 kW soll das Prinzip des rückwärts laufenden Zählers angewendet werden (Vor-rückwärtslaufende Zähler oder bidirektionale Zähler mit buchhalterischer Differenzbildung). Vergütung Eigenbedarf in der Höhe des Verbrauchstarifs Haushalte, Vergütung Überschuss Energiepreis -8%. Bilanzierung: Verbrauch-Produktion gemäss Abrechnungsperioden der normalen Verbrauchsablesung (z.B. Sommer/Winter). Es handelt sich dabei einstweilen nur um eine Empfehlung an die Netzbetreiber ohne bindenden Charakter. Die frühere „15-Räpper“-Lösung wurde jedoch dank einem Gerichtsurteil bindend – ähnliches ist auch hier zu erwarten.

Quelle: Swissolar

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