Mittwoch, 16. April 2014

Anzeigeverfahren statt Bewilligung

Am 1. Mai treten das revidierte Raumplanungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit braucht es für „genügend angepasste“ Solaranlagen statt einer Baubewilligung nur noch das Anzeigeverfahren. Unklar ist, ob diese neue Regelung sofort umgesetzt wird.

Swissolar geht laut einer Medienmitteilung und nach Rücksprache mit Juristen davon aus, dass die Regelung ab sofort gilt. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie empfiehlt für Projekte, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen, bei der zuständigen kommunalen Behörde eine Bauanzeige einzureichen. Der Anzeige sollten die Belege beigefügt werden, die aufzeigen, dass die geltenden Anforderungen gem. RPV Art. 32a und b erfüllt sind (RPV, prov. Fassung). Eine genügende Frist bis zum Baubeginn (zum Beispiel 30 Tage) sollte eingehalten werden. Nicht auszuschliessen ist allerdings, dass einzelne Behörden in der Anfangsphase ein solches Vorgehen nicht akzeptieren.


Quelle: Swissolar

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