Dienstag, 9. Dezember 2014

AEE bekennt sich zu NR-Beschlüssen

Der Nationalrat (NR) hat Farbe bekannt und Pflöcke eingeschlagen. Die Energieversorgung soll schrittweise und marktnah umgebaut werden. Energieeffizienz und erneuerbare Energien liefern dafür die Grundlagen. Sie werden die Schweiz aus ihrer fossilen und nuklearen Abhängigkeit befreien und langfristig für Versorgungssicherheit sorgen. Die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz AEE SUISSE, mit 24 Branchenverbänden und 15'000 Unternehmungen, stellt sich geschlossen hinter diese wegweisenden Entscheide.

Der Nationalrat hat entschieden und er hat in weiten Teilen gut entschieden. Wichtige Pflöcke konnten eingeschlagen werden. So soll das Finanzierungssystem für den Zubau erneuerbarer Energien (KEV) weiterentwickelt und optimiert werden. Ziel ist es, die erneuerbaren Energien zügig an den Markt heranzuführen. Das neue Einspeiseprämiensystem sorgt mit der Kombination von Einspeiseprämie und Einnahmen aus dem Stromverkauf für die in der Zukunft erforderliche Investitionssicherheit. Damit u.a. die 36'000 erneuerbaren Energieanlagen, die bereits heute auf der KEV-Warteliste stehen, auch tatsächlich realisiert werden können, und damit die unter Druck geratene Wasserkraft eine finanzielle Unterstützung findet, hat der Nationalrat richtigerweise auch einer moderaten Erhöhung der KEV auf 2.3 Rp./kWh zugestimmt. Bundesrätin Doris Leuthard hat klar gemacht, dass diese geringen Mehrkosten tragbar sind, werden sie doch einen vierköpfigen Haushalt nur gerade mit 50 Franken pro Jahr zusätzlich belasten.

 
Dass bedeutende erneuerbare Energieanlagen zum «nationalen Interesse» erklärt werden sollen, ist nötig und gibt dem Bewilligungsprozess die erwünschte Beschleunigung. Die Befürchtungen, wonach Natur und Landschaft darunter leiden werden, sind unbegründet. Auch unterstützt die AEE SUISSE die Definition von klaren Verbrauchszielen, wie sie jetzt mit einer 43 prozentigen Verbrauchssenkung bis ins Jahr 2035 festgeschrieben wurde. Umgekehrt ist das beschlossene Ausbauziel für die erneuerbaren Energien bis 2020 zu bescheiden ausgefallen. Die Hälfte der geforderten Zubaumenge von 4.4 TWh ist nämlich bereits heute installiert und liefert Strom. Dass die umweltverträgliche Kleinwasserkraft abgestraft wird und in Zukunft keine Fördermittel mehr beanspruchen darf, muss zurückgewiesen werden. Der Ständerat ist aufgefordert, hier korrigierend einzugreifen.
 
Bei den Effizienzzielen für Elektrizitätsversorgungsunternehmen liegt auch mit der Annahme des Bonus-Malus-Systems noch keine überzeugende Lösung auf dem Tisch. Hier sind die EVUs aufgefordert, gangbare Konzepte zu präsentieren, die mit der allgemeinen Stossrichtung der Energiestrategie 2050 übereinstimmen. 
Mit dem Langzeitbetriebskonzept hat der Nationalrat eine Regelung für die laufenden Atomkraftwerke beschlossen. Stossend daran ist, dass die beiden ältesten Atomkraftwerke Beznau I und II davon ebenfalls profitieren und der nötige Zusatz der «steigenden Sicherheit» mit einer Stimme Unterschied gestrichen wurde. Wenn erneuerbare Energien jetzt konsequent zugebaut werden, muss auf der anderen Seite Platz geschaffen werden und müssen bestehende Kraftwerke vom Netz gehen. Eine Befristung der Laufzeit für Beznau I und II ist deshalb auf 50 Jahre festzulegen. Der Ständerat ist aufgefordert, diesen Entscheid zu korrigieren. 


Quelle: AEE

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