Freitag, 20. Mai 2016

CH-PV-Markt stabilisiert sich

Der Markt der neuen, mit dem Netz verbundenen Photovoltaik-Anlagen hat sich in der Schweiz im Jahre 2015 bei 300 Megawatt Leistung (MW) stabilisiert. Allerdings hat dieser Markt wichtige Veränderungen erfahren – sowohl was seine Struktur betrifft wie auch die Faktoren, die sein Wachstum (respektive eine Stabilisierung) unterstützen. Der Markt der Anlagen zwischen 30 und 50 Kilowatt (kW) ist nahezu vollständig eingebrochen.

Die durch die Einführung der Einmalvergütung unterstützten kleinen Anlagen (100 kW) lässt indessen Raum für einige Hypothesen, da dieses Volumen nicht den positiven Bescheiden entspricht, die 2015 gewährt wurden. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) war in den letzten Jahren der wichtigste Wachstumstreiber des PV-Marktes. Obschon die Kontingente 150 MW nie überstiegen, wurde ein grosser Teil des Marktes (gesamthaft 300 MW) von „zukünftigen“ positiven Bescheiden getragen. Das heisst, Investoren entschieden sich für den Bau einer Anlage in der Hoffnung, einige Jahre später in den Genuss einer KEV-Finanzierung zu kommen. Dieses Verhalten kann anhand der Anlagen auf der Warteliste festgestellt werden, für welche Inbetriebnahme-Meldungen eingereicht wurden und für die kein positiver Bescheid vorlag.

Es fällt auf, dass dieses Vorgehen seit Anfang 2015 rückläufig ist. Dennoch setzen sich Inbetriebnahmen von grossen, für die KEV angemeldeten Anlagen fort, selbst wenn ihre Chance, eine KEV-Finanzierung zu erhalten, gering ist. Die Daten können auch aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden, indem die Auswirkungen eines Kontingents untersucht werden. Hier die Kennzahlen des Kontingents von April 2015 mit einem Der Photovoltaik-Markt: Marktbeobachtung 2016 Volumen von 100 MW. Das Volumen des Kontingents hat aufgrund von Erweiterungen oder Abweichungen zwischen angemeldeten und realisierten Leistung bis heute um 17 MW zugenommen.

Der Einfluss des im April 2015 freigegebenen Kontingents von 100 MW auf 29 MW plus 5 MW aus Erweiterungen von vor 2015 in Betrieb genommenen Anlagen ist begrenzt. Es gilt hier zu beachten, dass sich 32 MW an positiven Bescheiden des Kontingents von 2015 noch auf dem Markt befinden und ihre Früchte 2016 tragen werden (ein positiver Bescheid ist 15 Monate gültig). Ausserdem wurden 2015 45 MW aus früheren Kontingenten noch realisiert. Es ist klar ersichtlich, dass die Kontingente vertrauensbildend auf den Markt wirken, jedoch keineswegs mehr wirtschaftlicher Antrieb der Photovoltaik sind.


Das BFE hat eine Marktpraxis zur Kenntnis genommen, welche die positiven Bescheide betrifft. Die Projekte mit positivem Bescheid hatten bis Ende 2015 das Recht auf Realisierung im Umkreis von einem Kilometer. Dieses Vorgehen hat seinen Ursprung bei Windenergie-Projekten, deren genauer Standort durch Machbarkeitsstudien ermittelt werden muss. Die Regeln für die Photovoltaik-Anlagen ermöglichten es somit, ein Projekt für 5 kW anzumelden und es einem anderen Projektträger zu übergeben, der 5000 kW erstellt.

Gewisse Investoren haben diese Möglichkeit ausgenutzt und „Jagd“ auf positive Bescheide gemacht. Sie wandten sich an die kleinen Projektträger mit positiven Bescheiden und boten ihnen eine (bisweilen beträchtliche) Geldsumme für den Kauf ihres Anrechts auf eine KEV-Finanzierung. Derart konnten grosse Projekte verwirklicht werden, da Leistungsabweichungen bei der Realisierung zulässig sind. Diese bis dahin durchaus legale Praxis führte zu einer offensichtlichen Diskriminierung der „passiven“ Projektträger, die ruhig auf der Warteliste verharrten, bis sie an die Reihe kamen. So entstand ein echter Schwarzmarkt (oder eher ein grauer Markt, weil er rechtmässig war). Dies bescheinigt den positiven Bescheiden auch eine gewisse Attraktivität, da deren Kauf dann selbstverständlich durch den Verkauf von Elektrizität an die KEV bezahlt werden muss.

Sobald das Vorgehen dem BFE bekannt war, wurde die Regel im Januar 2016 geändert. Diese Praxis verfälscht auch die Statistiken auf erhebliche Weise, weil es schwierig ist zu wissen, welcher Projektträger sich für oder gegen die Verwirklichung eines Projekts entscheidet.

Dieser Übertragung von positiven Bescheiden unter Investoren zum Trotz ermöglicht die Analyse der KEV-Daten der Anlagen, die nach dem positiven Bescheid erstellt wurden, die folgenden Feststellungen. Dabei ist anzumerken, dass im Falle zu tiefer KEV-Vergütungen, Projekte nicht mehr verwirklicht werden und die positiven Bescheide an Swissgrid zurückgegeben werden. Wie der Grafik links zu entnehmen ist, das Kontingent 2015 von 100 MW ist durch Erweiterungen sowie Abweichungen zwischen angemeldeten und realisierten 117 MW gross geworden.

Man stellt allgemein fest, dass die positiven Bescheide für noch nicht gebaute Anlagen – unter Berücksichtigung der aufgegebenen – einen Zielerreichungsgrad von rund 140 % bewirken (2014 = 157%). Einfacher ausgedrückt hat die Finanzierung von 10 MW den Bau von 14 MW zur Folge. Dieser überraschende Unterschied erklärt sich dadurch, dass die 2011 angemeldeten Projekte verhältnismässig klein waren. Bei der Verwirklichung 2015 waren die Anlagenpreise tiefer und die Träger konnten ein Projekt finanzieren, das grösser war als angemeldet.

Obschon mehrere Einflussfaktoren noch keine abschliessende Beurteilung ermöglichen (deutliche Senkung der KEV auf den 1. Oktober 2015, Übertragung von Projekten auf andere Investoren) kann man davon ausgehen, dass die gegenwärtigen KEV-Sätze attraktiv bleiben. Der von gewissen Branchenvertretern vorausgesagte Einbruch des Marktes aufgrund der Senkung der KEV-Tarife in 2015 war nicht begründet.


Quelle: Bundesamt für Energie

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