Samstag, 25. November 2017

pvtarif.ch zeigt Vergütungen

Ab dem 1.1.2018 tritt das neue Energiegesetz in Kraft, und damit auch die gesetzlichen Grundlagen der minimalen Vergütung für Stromeinspeisung aus Solaranlagen. Die VESE-Website pvtarif.ch hat dies gemacht, und stellt die Situation schweizweit dar.

Neu gelten die Gestehungskosten bzw. Beschaffungskosten der Netzbetreiber als Minimalvergütung. Um abzuschätzen, ob der Netzbetreiber den neuen Anforderungen genügt, empfiehlt das Bundesamt für Energie, die Vergütung mit den gültigen Haushaltstarifen für Strombezug zu vergleichen. Pvtarif.ch hat dies gemacht, und stellt die Situation schweizweit dar. Es zeigt sich, dass heute einige Netzbetreiber gerade mal 50% oder weniger ihres Energietarifs als Vergütung für den Solarstrom gewähren. Diese Netzbetreiber geraten jetzt unter Druck, die Vergütungen per 1.1.2018 anzuheben.

Auch mit dem am 1.1.2018 in Kraft tretenden Energiegesetz werden die Vergütungstarife der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom weiterhin sehr unterschiedlich bleiben und somit für Diskussionstoff sorgen. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE betreibt seit 2 Jahren die Informationsseite pvtarif.ch mit den Einspeisevergütungen und Messkosten für Solarstrom von über 400 Netzbetreibern schweizweit.

Die Webseite wurde jetzt erweitert und bietet neu verschiedene weitere Möglichkeiten. An erster Stelle steht der aktuell sehr wichtige Vergleich zwischen dem Haushaltstarif und der Solarstromvergütung des jeweiligen Netzbetreibers. Dieser Vergleich kann, gemäss den im November publizierten Erläuterungen des Bundesamts für Energie, zur Bestimmung der Minimalvergütung der eingespeisten Energie herangezogen werden. Wie die entsprechende interaktive Karte von pvtarif.ch zeigt, weisen per Ende 2017 einige Netzbetreiber äusserst tiefe Vergütungen, im Bereich 40 bis 60% ihres Haushalttarifs, auf. Diese Netzbetreiber stehen jetzt in der Verpflichtung, ihre Rückliefertarife anzuheben, falls sie nicht mit dem neuen Gesetz in Konflikt kommen wollen.


Neu zeigt die pvtarif.ch auch die sogenannte Nettovergütung an, also die Vergütung nach Abzug der Kosten des Stromzählers: auch diese Karte zeigt erstaunliche hohe Unterschiede: in einigen Netzgebieten sind die Kosten des Stromzählers so hoch, dass am Schluss gerade mal 1 bis 2 Rp/kWh für den Anlagenbetreiber überigbleiben. In extremen Fällen wird dieser Wert sogar negativ, was heisst, dass der Anlagenbetreiber netto Geld zahlen muss, wenn er Energie einspeist. Die neue Webseite von pvtarif.ch bietet zudem weitere wichtige Anzeigen wie Leistungstaxen, Tariffahrpläne, und die Textsuche nach Gemeinde, Postleitzahl und Netzbetreiber. Ein API-Interface zur automatisierten Datenabfrage rundet das neue Angebot ab, und etabliert pvtarif.ch so zur einer unumgänglichen Informationsquelle sowohl für die Photovoltaikbranche als auch für die Energiepolitik.


• Nettovergütung: Vergütung nach Abzug der Messkosten >>


• Vergütung im Verhältnis zum H4-Haushaltstarif >>


• Tarif Energiebezug (H4-Haushaltstarif) >>


• Leistungstarif beim Energiebezug >>


www.pvtarif.ch

Quelle: VESE – Verband unabhängiger Energieerzeuger – eine Fachgruppe der SSES

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